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Informationen für Aktionäre


Aktienkapital und Dividenden
Jahr Anzahl der Aktien Nennwert Sozialkapital Anteilsdividende Dividenden erwirtschaften Markt
2023 18.978.097 € 1,00 € 18.978.097,00 N.A. N.A. Markt Euronext Growth Milan
2022 18.978.097 € 1,00 € 18.978.097,00 N.A. N.A. Markt Euronext Growth Milan
2021 18.978.097 € 1,00 € 18.978.097,00 N.A. N.A. Markt Euronext Growth Milan
2020 18.978.097 € 1,00 € 18.978.097,00 N.A. N.A. Markt AIM
2019 14.324.956 € 1,00 € 14.324.956,00 Eine Stammaktie für jeweils 100 Aktien und 0,025 € für jede Stammaktie € 354.552 e n. 141.820 Stammaktien Markt AIM
2018 14.324.956 € 1,00 € 14.324.956,00 € 0,082 € 1.173.808,00 Markt AIM
2017 12.371.530 € 1,00 € 12.371.530,00 € 0,081 € 1.001.266,00 Markt AIM
2016 11.245.580 € 1,00 € 11.245.580,00 0,00€ 0,00€ Nicht aufgeführt
Beteiligung
Das Stammkapital der Health Italia SpA beträgt 18.978.000,00 € , vertreten durch Nr. 189.780 Stammaktien mit einem Nennwert von jeweils 100,00 €.

Beteiligung Anzahl der Aktien % Anteil am Stammkapital
Sorgiva Holding S.p.A. 47.391 24,97 %
Mutua MBA Società di Mutuo Soccorso SCpA 25.683 13,53 %
PFH S.r.l. 17.482 9,21 %
Amara Life Holdings Ltd 12.100 6,38 %
Eigene Aktionen * 593 0,31 %
Markt 86.531 45,60 %
* Aktien werden von Health Italia direkt und über ihre Tochtergesellschaften gehalten
Zwischen Aktionären, die 29,37 % des Grundkapitals vertreten, besteht eine Aktionärsbindungsvereinbarung, wie in einer Pressemitteilung vom 26.03.2024 bekannt gegeben wurde.

Aktualisiert am 28.03.2024.

Ab dem 1. Juli 2019 sind Health Italia Aktien mit einer Mindeststückzahl handelbar.

Außer den oben genannten gibt es keine weiteren Aktionäre mit einer Beteiligung von mehr als 5 %, die Consob und Health Italia SpA gemäß Art. 117 der Consob-Verordnung Nr. 11971/99 über die Meldepflichten bei bedeutenden Beteiligungen.

Health Italia hat die Anforderungen für die Qualifikation eines Emittenten mit Finanzinstrumenten erfüllt, die in der Öffentlichkeit weit verbreitet sind, gemäß Art. 2-bis der Consob-Verordnung Nr. 11971 von 1999. Diese Qualifikation gilt ab dem Geschäftsjahr 2020.
Bedeutende Aktionäre
Gemäß der Euronext Growth Milan-Verordnung ist jeder, der mindestens 5 % einer Kategorie von Finanzinstrumenten von Health Italia SpA hält, ein „bedeutender Aktionär“.
Das Überschreiten des 5 %-Schwellenwerts und das Erreichen oder Überschreiten der 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 %, 66,6 % und 90 %-Schwellenwerte oder Reduzierungen unter diese Schwellenwerte stellen eine „wesentliche Änderung“ dar, die erforderlich ist sind von den bedeutenden Aktionären dem Verwaltungsorgan von Health Italia SpA mitzuteilen.

Zu diesem Zweck muss der bedeutende Aktionär Health Italia SpA innerhalb von 4 Handelstagen, beginnend mit dem Tag, an dem der Vorgang durchgeführt wurde, der zu der wesentlichen Änderung führte, Folgendes mitteilen:

  • die Identität der beteiligten bedeutenden Aktionäre;
  • das Datum, an dem Health Italia SpA informiert wurde;
  • das Datum, an dem die wesentliche Änderung der Bestände stattgefunden hat;
  • die Art und das Ausmaß des Interesses des bedeutenden Aktionärs an der Transaktion.

Die Mitteilung kann mithilfe des beigefügten Formulars erfolgen, das vorab per E-Mail an investor@healthitalia.it it gesendet und anschließend im Original per Einschreiben mit Rückschein zur Übermittlung an die Verwaltungsbehörde am Sitz der Gesellschaft oder per Mitteilung gesendet wird an die zertifizierte E-Mail-Adresse des Unternehmens (healthitalia@legalmail.it).
Kommunikation Internal Dealing

Internal Dealing Jahr 2024

Montage
Dokumente Jahr 2024
Dokumente Jahr 2019
Finanzkalender
DATUM VERANSTALTUNGEN
8. März 2024 Verwaltungsrat – Genehmigung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses per 31. Dezember 2023
12. April 2024 Gesellschafterversammlung – Genehmigung des Jahresabschlusses und Vorlage des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023
16.-20. September 2024 Verwaltungsrat – Genehmigung des Halbjahresberichts per 30. Juni 2024 freiwillig einer eingeschränkten Prüfung unterzogen
Investor Relator

Zulassungsdokument


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  • ihren Wohnsitz in Italien haben und weder ihren Wohnsitz noch ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Kanada oder einem anderen Land haben, in dem die Verbreitung des Zulassungsdokuments und/oder solcher Informationen einer Genehmigung bedarf der zuständigen lokalen Behörden oder verstößt gegen lokale Regeln oder Vorschriften („Andere Länder“);
  • Ich bin keine „US- Person “ gemäß der Definition in Regulation S des United States Securities Act von 1933 in der später geänderten Fassung.

„US- Personen “ im oben genannten Sinne ist jegliche Möglichkeit des Zugriffs auf diesen Bereich der Website sowie der vorübergehenden oder dauerhaften Speicherung des Zulassungsdokuments und aller anderen in diesem Bereich der Website enthaltenen Informationen ausgeschlossen. Die in diesem Bereich der Website enthaltenen Informationen dürfen nicht kopiert oder weitergegeben werden. Ohne Angabe von Gründen und unter keinen Umständen ist es gestattet, das Zulassungsdokument und alle anderen in diesem Abschnitt der Website enthaltenen Informationen direkt oder über Dritte außerhalb Italiens, insbesondere in den Vereinigten Staaten, Australien, Japan, Kanada oder anderen Ländern zu verbreiten in den anderen Ländern und geben Sie das Zulassungsdokument auch nicht an Personen weiter, die nicht in Italien ansässig sind.
Regulation S des United States Securities Act von 1933 in der später geänderten Fassung definiert als „US- Person “:

  1. jede natürliche Person mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten;
  2. die „Partnerschaften“ und „Unternehmen“, die gemäß der in den Vereinigten Staaten geltenden Gesetzgebung gegründet und organisiert wurden;
  3. jedes Eigentum, dessen Direktoren oder Manager eine „US- Person “ sind;
  4. Person “ ist ;
  5. jede Agentur, Niederlassung oder Niederlassung einer Person mit Sitz in den Vereinigten Staaten;
  6. nicht diskretionäre Konten („nicht diskretionäre Konten“);
  7. andere ähnliche Konten (außer Nachlässe oder Trusts), die für Rechnung oder zugunsten einer US- Person verwaltet oder treuhänderisch verwaltet werden ;
  8. „Personengesellschaften“ und „Kapitalgesellschaften“, wenn (i) sie nach den Gesetzen einer ausländischen Gerichtsbarkeit gegründet und organisiert sind; und (ii) von einer „US- Person “ mit dem Hauptzweck gegründet wurde, in Wertpapiere zu investieren, die nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der später geänderten Fassung registriert sind, es sei denn, sie wurden von akkreditierten Anlegern (wie in Regel 501 definiert) organisiert oder organisiert und gehören ihnen (a) des United States Securities Act von 1933), bei denen es sich nicht um Einzelpersonen, Nachlässe oder Trusts handelt.

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Ich bestätige, dass ich die oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert habe

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